An der Fakultät für Geschichtswissenschaften habilitieren

Maßgeblich für eine Habilitation an unserer Fakultät ist die aktuelle Habilitationsordnung vom 17. Juli 2003. 

Zuständig für die Durchführung des Habilitationsverfahrens ist der Habilitationsausschuss der Fakultät.   Er besteht aus den in der Fakultät für Geschichtswissenschaft hauptamtlich tätigen Professoren/Professorinnen, Hochschuldozenten/Hochschuldozentinnen und Privatdozenten/Privatdozentinnen, soweit sie Mitglieder der Fakultät sind, an der Fakultät hauptamtlich Lehrenden in der Funktion vo Juniorprofessoren/Juniorprofessorinnen sowie den von der Fakultät kooptierten Professoren/Professorinnen anderer Fakultäten sowie aus je zwei vom Fakultätsrat auf Vorschlag der Gruppen gewählten Vertretern/Vertreterinnen der Wissenschaftlichen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen und der Studierenden.

Zulassungsvoraussetzungen

Vorausgesetzt werden eine Promotion an einer wissenschaftlichen Hochschule, durch deren Qualität die Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit nachgewiesen wird sowie eine darüber hinausgehende wissenschaftliche Lehr- und Forschungstätigkeit in dem Fach, für das die Lehrbefähigung angestrebt wird.

Wurden die geforderten Qualifikationen nicht im deutschen Sprachgebiet erworben, entscheidet der Habilitationsausschuss über die Anerkennung der Gleichwertikkeit weiterer Leistungen.  

Antragstellung

Der schriftliche Antrag auf Zulassung zum Habiltationsverfahren richten Sie bitte persönlich an den Dekan/die Dekanin der Fakultät. Der Antrag muss neben dem Thema bzw. die Themen der schriftlichen Habiltationsleistung Angaben über das erstrebte Lehrgebiet enthalten. Weitere beizufügende Unterlagen sind in der Habilitationsordnung unter § 5 aufgeführt.