Fakultätsrat

Der Fakultätsrat ist das leitende Gremium der Fakultät für Geschichtswissenschaften. Alle Angelegenheiten der Fakultät, die nicht in die Zuständigkeit der Dekanin oder des Dekans fallen, obliegen der Beschlussfassung im Fakultätsrat.
Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Fakultätsrats sind in der Fakultätsordnung geregelt. 

Dem Fakultätsrat gehören an:

  • Die Dekanin oder der Dekan und die Prodekanin oder der Prodekan, sowie die Mitglieder des Dekanats mit beratender Stimme;
  • sieben Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen,
  • zwei Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  • eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung,
  • sowie drei Studierende.

Aus dem Kreis der Studierenden werden jedes Jahr die drei Vertreter*innen gewählt. Die weiteren Mitglieder werden alle drei Jahre neu gewählt. Dieses Jahr war es wieder soweit - alle Statusgruppen waren aufgefordert, neu zu wählen.

Wahlergebnisse vom 13. u. 14 Juni 2023

Am 13. und 14. Juni 2023 fanden die Wahlen aller Statusgruppen zum Senat und zum Fakultätsrat für den Zeitraum vom 1.10.23 bis zum 30.09.2026 statt.

Die Ergebnisse für den Senat finden Sie auf den zentralen Webseite der RUB. Unsere Vertreter*innen kommen aus dem Wahlkreis I.
Senat - Wahlergebnisse aller Gruppen (1.10.23-30.09.26) 

Die Besetzungen des Fakultätsrats ab dem 1.10.2023

Fakultätsrat - Wahlergebnisse Studierende (1.10.23-30.09.24) 


Fakultätsrat - Wahlergebnisse Professoren (1.10.23-30.09.26) 

Fakultätsrat - Wahlergebnisse akademinsche Mitarbeiter*innen (1.10.23-30.09.26) 

Fakultätsrat - Wahlergebnisse Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung (1.10.23-30.09.26) 

Kommission für Studium und Lehre (KSL)

Zu den Aufgaben gehören u.a. die Empfehlung des Lehrangebots.   Die Studiendekanin oder der Studiendekan leiten diese Kommission. Der KSL gehören an:

  • Drei Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen,
  • drei Mitglieder aus der Gruppe der Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen,
  • sechs Mitglieder aus der Gruppe der Studierenen - je zwei pro Institut,
  • eine beratende Stimme aus der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung.

Kommission für Struktur und Finanzen (KSF)

Die Kommission für Struktur und Finanzen berät den Fakultätsrat und die Dekanin oder den Dekan bzw. das Dekanat in allen in deren Zuständigkeit liegenden Angelegenheiten der Struktur, des Haushalts und der in der Verfügung der Fakultät liegenden Sach-und Personalmittel.   Die Prodekanin oder der Prodekan leiten diese Kommission. Der KSF gehören an:

  • Vier Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen sowie die Prodekanin oder der Prodekan,
  • zwei Mitglieder aus der Gruppe der Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen,
  • zwei Mitglieder aus der Gruppe der Studierenen
  • eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aus der Gruppe Technik und Verwaltung

Inklusionsbeauftragte der Fakultät

Als Inklusionsbeauftragte wurden benannt: