NACH OBEN

Habilitation

Das Wort Habilitation stammt von mittellateinisch habilitatio, dieses ist seinerseits abgeleitet von habilis (befähigt) bzw. dem Verb habilitare (befähigen).

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Habilitation an der Fakultät für Geschichtswissenschaften interessieren!

 

Bitte beachten Sie, dass es eine neue Habilitationsordnung gibt. Die neue Ordnung vom 29.10.2025 setzt die bisherige Habilitationsordnung vom 10.07.2003 außer Kraft. 

Zulassungsvoraussetzungen

Vorausgesetzt werden eine Promotion an einer wissenschaftlichen Hochschule, durch deren Qualität die Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit nachgewiesen wird sowie eine darüber hinausgehende wissenschaftliche Lehr- und Forschungstätigkeit in dem Fach, für das die Lehrbefähigung angestrebt wird, oder einem eng verwandten Fach an einer wissenschaftlichen Hochschule, unter Angabe des Umfangs, der verschiedenen Lehrveranstaltungstypen über mehrere Semester umfassen soll. Vorträge und Kolloquiumsbeiträge gelten nicht als Lehrerfahrung im Sinne der Habilitationsordnung.

Wurden die geforderten Qualifikationen nicht im deutschen Sprachgebiet erworben, entscheidet der Habilitationsausschuss über die Anerkennung der Gleichwertigkeit weiterer Leistungen. Bitte entnehmen Sie die weiteren Voraussetzung für eine Zulassung zur Habilitation der geltenden Habilitationsordnung.

Antragstellung

Den Antrag auf Zulassung zum Habilitationsverfahren richten Sie bitte gemäß unserer Habilitationsordnung unter Angabe der gewünschten venia und der Mentorin oder des Mentors, die oder der Sie innerhalb der Fakultät vertritt, persönlich an unsere Dekanin. Weitere beizufügende Unterlagen sind in der Habilitationsordnung unter § 5 aufgeführt.

Über die Eröffnung des Verfahrens entscheidet der Habilitationsausschuss der Fakultät für Geschichtswissenschaften. Die Sitzungstermine finden nach Bedarf in der Vorlesungszeit statt.